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Spielordnung des 1. Großenhainer Skatklub e.V.

§ 1 Es gelten die Regeln des DSKV in ihrer jeweils neuesten Fassung.

 

§ 2 Spieltage/ Spieldauer, Spielort, Spieleinsatz, Spieltische, Ergebnisse

 

2.1 Spieltag/ Spieldauer:
Regelspieltag ist der Montag. Fällt dieser auf einen Feiertag, auf den Heiligen Abend oder Silvester, entfällt der Spieltag ersatzlos.
Spielbeginn ist 19:00 Uhr. Die Spielzeit beträgt max. 2,5 Stunden.

 

2.2 Spielort:
Wir spielen im Stadtparkrestaurant „Mücke“ in Großenhain, Pollmerallee 12. An den Spieltagen erfolgt die gastronomische Betreuung durch das Team der Schützenhaus Event Group.

 

2.3 Spieleinsatz:
Der Einsatz pro Spieltag beträgt 3,00 €. Pro Tisch können zusätzliche Zahlungsvereinbarungen getroffen werden, sofern alle Spieler einverstanden sind.


Von diesem Einsatz werden je Spieltag ausgeschüttet:

  • 15,00 € für den Erstplatzierten

  • 10,00 € für den Zweitplatzierten

  • 5,00 € für den Drittplatzierten

Die restlichen Einsatzgelder werden dem Vereinsvermögen zugeordnet.


Das Abreizgeld für verlorene Spiele beträgt:

  • für das 1. – 3. verlorene Spiel: je 0,50 €

  • für das 4. – 5. verlorene Spiel je 1,00 €

  • ab dem 6. verlorenen Spiel je 2,00 €

Das gesamte Abreizgeld wird dem Vereinsvermögen zugeordnet.

 

Ein Grand Ouvert ist beim Schiedsrichter anzuzeigen. Es wird bei gewonnenem Spiel mit 75,00 € honoriert. Sollte es verloren gehen, sind vom Spieler 75,00 € an die Vereinskasse zu entrichten.


Vereinsmitglieder und Gäste werden gleich gewertet.

 

2.4 Spieltische:
Die anwesenden Mitglieder und Gäste werden den verschiedenen Spieltischen durch Los zugeordnet. Bei einer durch 3 teilbaren Spieleranzahl wird an Dreiertischen gespielt – ansonsten wird die Anzahl vorerst durch Vierertische abgedeckt und durch Dreiertische ergänzt.

 

2.5 Ergebnisse:
Die Ergebnisse und Ranglisten werden im Spiellokal veröffentlicht. Dabei ergibt sich die Rangliste entsprechend dem Durchschnitt ALLER Spiele pro Kalenderjahr. In der Jahresendwertung werden ausschließlich Spieler berücksichtigt, die an mindestens 25 Spieltagen anwesend waren.


Mit Antragstellung auf Mitgliedschaft wird auf die Verarbeitung personenbezogener Daten hingewiesen und das Einverständnis zur Verwendung dieser Daten bis auf Widerruf erklärt.

 

§ 3 Vereinsmeisterschaft

 

3.1 Für die Vereinsmeisterschaft wird der Durchschnitt der gespielten Listen im Jahr ermittelt. 

Dabei kommen mindestens 25 Listen in die Wertung.

 

3.2 Die beste Serie aus dem Skatturnier um den Pokal der Stadt Großenhain (vom Skatklub organisierte Veranstaltung, s. § 4) geht in die jeweilige Jahreswertung ein und wird bei der Mindestanzahl von 25 Spieltagen berücksichtigt.

 

3.3 Der Spieler, der am Ende des Spieljahres die höchste Durchschnittspunktzahl aus allen Spieltagen erreicht hat, ist Vereinsmeister. 
Die 5 Erstplatzierten werden gemäß von der Mitgliederversammlung festgelegtem Preisgeld ausgezeichnet. Die drei Erstplatzierten erhalten zusätzlich einen Pokal. Der Vereinsmeister erhält darüber hinaus den Wanderpokal, der jährlich neu vergeben wird. Sollte ein Spieler bei drei aufeinanderfolgenden Vereinsmeisterschaften Erstplatzierter sein, besteht Anspruch auf Verbleib des Wanderpokals bei ihm.

 

§ 4 Turnier um den Pokal der Stadt Großenhain

 

4.1 Am Samstag vor dem Totensonntag eines jeden Kalenderjahres wird vom 1. Großenhainer Skatklub e.V. das Turnier um den Pokal der Stadt Großenhain organisiert. 
Abweichende Termine und die jeweilige Spielstätte werden den Mitgliedern rechtzeitig bekannt gegeben.

 

4.2 Der Einsatz und das jeweilige Abreizgeld entsprechen an diesem Tag der Spielordnung des Turniers, welche auch die Verteilung der Preisgelder regelt.

Diese Spielordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung in 2025 in Kraft.